KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau (297/298)

Die Programme Klimafreundlicher Neubau (KfW 297 und 298) der Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützen den Erstkauf von besonders energieeffizienten und nachhaltigen Wohngebäuden.
Ziel der Förderung
Ziel der Programme ist es, den Bau von Wohngebäuden mit geringem CO₂-Ausstoß und hoher Energieeffizienz zu fördern und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Erstkauf von neu gebauten Wohnimmobilien, egal ob Wohnung oder Haus. Voraussetzung ist, dass das Gebäude den Standard „Klimafreundlicher Neubau“ erfüllt.
Unterschied zwischen KfW 297 und 298
- KfW 297: Förderung für klimafreundliche Neubauten ohne zusätzliche Nachhaltigkeitszertifizierung
- KfW 298: Förderung für Neubauten mit dem Qualitätssiegel QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)
Die Variante mit QNG stellt weitergehende Anforderungen an die Nachhaltigkeit des Gebäudes.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von:
- Krediten mit festen Laufzeiten und attraktiven Konditionen im Vergleich zu marktüblichen Finanzierungen
Die Höhe des Kredits richtet sich unter anderem nach dem jeweiligen Standard des Gebäudes.
Förderung aktuell: 100.000 € für KFN ohne QNG und 150.000 € für KFN mit QNG
Wichtige Voraussetzungen
- Einhaltung der technischen Anforderungen an den Standard „Klimafreundlicher Neubau“
- Verzicht auf fossile Heizsysteme
- Bei KfW 298: zusätzliche QNG-Zertifizierung
Antragstellung
Der Antrag wird über Ihre Finanzierungsbank gestellt.
Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Bauvorhabens oder vor dem Kaufabschluss erfolgt.
Unser Service für Sie
Als erfahrene Immobilienexperten begleiten wir Sie nicht nur beim Erwerb einer unserer förderfähigen Neubau-Immobilien, sondern unterstützen Sie auch dabei, die Förderung in Anspruch zu nehmen.
Hier können Sie sich selbst im Detail informieren: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) | KfW